Ölheizung: Was Hauseigentümer 2026 wissen sollten

Stand: 23. September 2026

Die Rechtslage rund um die Ölheizung hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach geändert. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Unabhängig davon gibt es einige Pflichten und Termine, die für Betreiber einer Ölheizung dauerhaft gelten. Hier ein Überblick.

1. Der Betrieb ist gesichert

Bestehende Ölheizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden. Ein Betriebsverbot besteht nicht, und die frühere Austauschpflicht für Heizkessel über 30 Jahre ist entfallen. Was bei einem Neueinbau gilt, haben wir in unserem Ratgeber zusammengestellt.

2. Wartung und Schornsteinfeger

Die jährliche Wartung der Heizungsanlage durch einen Fachbetrieb hält die Anlage betriebssicher und den Verbrauch stabil. Unabhängig davon prüft der Schornsteinfeger die Anlage in den vorgeschriebenen Intervallen.

3. Prüfpflichten für die Tankanlage

Hier werden die meisten Termine übersehen:

  • Doppelwandige Tankanlagen: Funktion des Leckanzeigegeräts mindestens einmal jährlich durch einen zugelassenen Fachbetrieb prüfen lassen.
  • Einwandige Tankanlagen: Auffangraum mindestens vierteljährlich und nach jeder Befüllung in Augenschein nehmen.
  • Alle Tanks: etwa alle fünf Jahre reinigen und die Innenwände untersuchen lassen.
  • Grenzwertgeber: Anlagen, die vor Februar 2015 errichtet wurden und einen Grenzwertgeber alter Bauart besitzen, müssen jährlich auf Funktionstüchtigkeit geprüft werden.

Weitere Hinweise zu Lagerung und Instandhaltung finden Sie auf unserer Seite zum Sparheizöl.

4. Der CO₂-Preis als Kostenfaktor

Auf fossile Brennstoffe wird ein CO₂-Preis erhoben, der im Jahr 2026 bei bis zu 65 Euro pro Tonne liegt. Er ist im Heizölpreis enthalten und wirkt sich auf Ihre jährlichen Heizkosten aus. Wie stark, hängt vom Verbrauch Ihres Gebäudes ab. Für Vermieter gilt eine gesetzliche Aufteilung des CO₂-Preises zwischen Mieter und Vermieter.

5. Bestellen vor der Heizperiode

Heizölpreise schwanken täglich. Wer nicht erst bestellt, wenn der Tank fast leer ist, hat mehr Spielraum beim Zeitpunkt – und in der Hochsaison kürzere Lieferzeiten. Den tagesaktuellen Preis für Ihre Postleitzahl berechnen Sie über unseren Heizölrechner.

6. Wenn eine Modernisierung ansteht

Steht der Austausch mittelfristig an, lohnt sich frühzeitige Planung. Welche Heiztechnik für Ihr Gebäude passt und welche Förderung möglich ist, klären eine unabhängige Energieberatung und ein Fachbetrieb. Seit dem 21. Juli 2026 gelten angepasste Förderbedingungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude.

Fragen zu Ihrer Belieferung?

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie zu Liefermengen, Terminen und Bestellrhythmus.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zum oben genannten Stand und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Energieberatung. Für Prüfpflichten an Tankanlagen sind die jeweils geltenden Vorschriften maßgeblich.