Allgemeine Geschäftsbedingungen
Jantzon & Hocke KG, 27232 Sulingen
§ 1 – Allgemeines – Geltungsbereich
1) Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
2) Unsere Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
3) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
4) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
5) Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Ge- schäfte mit dem Kunden.
§ 2 – Preise – Zahlungsbedingungen
1) Der angebotene Preis ist bindend.
2) Ist der Kunde Unternehmer, geben wir lediglich den Nettopreis an. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist somit nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3) Ist der Kunde Verbraucher, sind Preisänderungen zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder Materialkosten, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder den Kostensenkungen zu ändern. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
4) Ist der Kunde Unternehmer gilt der vereinbarte Preis. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
5) Ist der Kunde Unternehmer, ist die Zahlung innerhalb einer vereinbarten Frist und ohne jeden Abzug oder zu sofort und ohne jeden Abzug zu leisten; falls Schecks hereingenommen werden, gelten diese erst dann als Zahlung, wenn die Einlösung erfolgt ist.
6) Ist der Kunde Verbraucher, so sind unsere Rechnungen innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
7) Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
8) Bei vom Käufer zu vertretenden Minderabnahmen, die mehr als 10 % von der Bestellung nach unten abweichen, behalten wir uns das Recht vor, die erhöhten Frachtkosten entsprechend gültiger Preisstaffel weiter zu belasten.
9) Jantzon und Kunde vereinbaren hiermit, dass Jantzon abweichend von den SEPA-Richtlinien dem Kunden mindestens einen Tag vor Belastung des Kontos des Kunden mit den offenen Beträgen mitteilt, mit welchen Betrag das Konto belastet werden wird, damit der Kunde die Möglichkeit hat, eine ausreichende Deckung des Kontos sicherzustellen.
§ 3 – Lieferzeit
1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
3) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Maßgebend für den Nachweis der verladenen Mengen gegenüber einem Kaufmann ist das bei der Verladestelle festgestellte Maß bzw. Gewicht. Bei Anlieferung von Heizöl EL oder Kraftstoffen im Tankwagen ist die mittels geeichtem Durchlaufzähler festgestellte Liefermenge bindend.
4) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
5) Sofern die Voraussetzungen von Abs. 5) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
6) Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er bezüglich des bis dahin noch nicht gelieferten Teils der Ware vom Vertrag zurücktreten.
7) Wird durch höhere Gewalt oder sonstige, außerhalb unseres Einflussbereiches liegende, in- oder ausländische Ereignisse oder Umstände (z.B. Krieg, Unruhen, Sabotage, Betriebsstörungen, Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, Versorgungs-, Transport- oder Lagerstörungen, Warenverknappung) uns oder unseren Lieferanten die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen den Umständen nach erheblich erschwert oder vorübergehend unmöglich gemacht, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl die Lieferung um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben und im Falle einer länger dauernden, nicht absehbaren Lieferverzögerung oder endgültigen Unmöglichkeit vom Vertrag zurückzutreten. Wir werden solche Störungen unverzüglich anzeigen; bereits erbrachte Gegenleistungen des Käufers werden unverzüglich zurückerstattet.
8) Wir sind nicht verpflichtet, die ausgefallenen Mengen im Sinne von Abs. 8) nachzuliefern.
9) Der Kunde kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn wir auf seine Aufforderung nicht erklären, ob wir zurücktreten oder binnen einer angemessenen Frist nachliefern wollen.
10) Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Liefervertrag nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
12) Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
§ 4 – Haftung für Mängel
1) Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
2) Ist der Kunde Verbraucher, haften wir bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus den Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben. Der Verbraucher hat offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte; das gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.
3) Für die Eignung der zu befüllenden Gebinde und Anlagen (z.B. Sauberkeit, Dichtigkeit, Füllmenge) ist der Kunde verantwortlich. Er hat die richtigen Verbindungen und Anschlüsse von Transportfahrzeugen zu den Tanks sicherzustellen.
4) Mängelanzeigen können nur berücksichtigt werden, wenn sich beim Kunden ein zur Nachprüfung durch uns oder das belieferte Werk ausreichender oder unvermischter Rest der Ware befindet.
5) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen
Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
6) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
7) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
9) Soweit dem Besteller ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von Abs. 6) auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
10) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
11) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
12) Ist der Kunde Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.
§ 5 – Gesamthaftung
1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 4 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
2) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 6 – Eigentumsvorbehaltssicherung
1) Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten sowie an allen künftig zu liefernden Waren bis zur vollen Bezahlung sämtlicher vom Kunden und die mit ihm verbundenen Unternehmen geschuldeten Beträge, einschließlich künftig entstehender Forderungen aus den gegenseitigen Geschäfts- verbindungen, vor.
2) Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Ware durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden
– abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
4) Wird im Wege der Tankumschreibung verkauft, so gehen das Miteigentum des Verkäufers und sein Herausgabeanspruch gegenüber dem Lagerhalter auf den Kunden über.
5) Der Kunde verpflichtet sich, die Vorbehaltsware mit erforderlicher Sorgfalt zu verwahren.
6) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß
§ 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
7) Solange der Kunde und die mit ihm verbundenen Unternehmen ihren Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommen ist er berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Der Kunde tritt hiermit seine Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist, ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Waren weiterveräußert, so gilt die Vorausabtretung nur in Höhe des Bruttorechnungswertes unserer Vorbehaltsware. Erwirbt ein Dritter das Alleineigentum an der neuen Sache, so tritt schon jetzt der Kunde seine Ansprüche gegen den Dritten in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns ab. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde und die mit ihm verbundenen Unternehmen ihren Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommen, nicht in Zahlungsverzug geraten und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
8) Gelangt der Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, entfällt sein Recht zum Besitz an derjenigen Vorbehaltsware, deren Lieferung der Kaufpreisforderung zu Grunde lag. Der Kunde hat sie auf unser Verlangen einstweilig bis zur vollständigen Zahlung des entsprechenden Kaufpreises herauszugeben. Für diesen Fall gestattet er uns bereits jetzt, die entsprechende Ware aus seinem Lagerbehälter in unsere Transportmittel umzupumpen.
9) Bei tatsächlichen Anhaltspunkten für eine Vermögens- verschlechterung bei oder nach Vertragsabschluss oder bei Zahlungsverzug des Kunden können wir Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen. Kommt der Kunde dem Verlangen nicht nach, können wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche die Lieferung einstellen.
10) Wird die Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet, verbunden, vermischt oder vermengt, so erwerben wir das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Sachen.
11) Sicherungshalber abgetretene Forderungen, deren Wert unsere Forderungen um mehr als 10 % übersteigen, werden wir in Höhe des dieser Grenze übersteigenden Betrages auf Verlangen freigeben.
§ 7 – Datenschutz
Die Jantzon & Hocke KG nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln personenbezogene Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften gemäß der EU DSGVO und dem BDSG. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Unternehmensseite unter datenschutz.jantzon.de
§ 8 – Streitbeilegungsverfahren
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder verpflichtet noch bereit. Nur in unserer Eigenschaft als Strom- oder Gaslieferant, bei Strom- und Gaslieferungen an Verbraucher, sind wir zur Teilnahme an einem Streitbeilegungs-Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet, die Informationen finden Sie in den AGB für Strom- und Gaslieferungen und in unserem Webseiten- Impressum.
§ 9 – Gerichtsstand – Erfüllungsort
1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Sulingen Erfüllungsort.
Stand dieser AGB: September 2021
Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten können Sie einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) unter www.bfeeonline.de geführten Anbieterliste sowie dort ebenfalls veröffentlichten Berichten zur Information der Marktteilnehmer entnehmen.
Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen, von denen Sie weiterführende Informationen über Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, Endkunden- Vergleichsprofile, technische Gerätespezifikationen, etc. erhalten können, finden Sie unter www.oelheizung.info sowie unter www.energiespartipps- oel.de/waerme sowie unter www.energiespartipps-festbrennstoffe.de sowie unter www.energiespartipps-oel.de/auto.
Bei Fernabsatzverträgen besteht für Verbraucher ein Widerrufsrecht, außer beim Heizölkauf. Beim Heizölkauf besteht das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucherkunden nicht, weil auf Verträge über die Lieferung von Heizöl der Ausschlussgrund des §312g Abs. 2 Nr. 8 BGB anwendbar ist. Verbraucher/Private Kunden können ihre auf Abschluss des Vertrages über Heizöl gerichtete Willenserklärung also nicht widerrufen. Die Widerrufsbelehrung und das Muster- Widerrufsformular finden Sie auf unserer Internetseite
www.jantzon.de/AGB/Widerrufsrecht